war eine seit Jahren unbezahlte Hotelrechnung; die Summe von gut 13 000 Euro wuchs durch Nebenforderungen, Anwalts- und Gerichtskosten auf insgesamt 34 500 Euro, die der 34-Jährige nun innerhalb einer Frist begleichen muss. Eine Freiheitsstrafe blieb ihm erspart, doch die Geldstrafe hat es in sich: Im Falle der Nichtzahlung droht Ersatzhaft.
Richter und Staatsanwaltschaft begründeten das eindeutige Urteil mit wiederholtem Täuschungsverhalten und dem langen Zeitraum der Zahlungsverweigerung. Die Verteidigung kündigte zunächst rechtliche Schritte an, ließ dann aber offen, ob tatsächlich Berufung eingelegt wird. Vor dem Gerichtsgebäude verließ Ochsenknecht den