lassen, ist normalerweise nicht die naheliegende Lösung.
Dafür gibt es die vorgesehenen Stand- beziehungsweise Parklichtfunktionen.
Besonders vorsichtig sollte man außerdem außerhalb geschlossener Ortschaften sein.
Dort gelten strengere Anforderungen an die Beleuchtung abgestellter Fahrzeuge, weil unbeleuchtete Fahrzeuge bei Dunkelheit eine erhebliche Gefahr darstellen können.
Man stelle sich nur eine dunkle Landstraße vor.
Ein Fahrzeug steht am Fahrbahnrand und ist erst sehr spät zu erkennen.
Für einen herannahenden Autofahrer können wenige Sekunden einen großen Unterschied machen.
Die Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung sind deshalb keine reine Bürokratie.
Sie sollen verhindern, dass ein stehendes Fahrzeugselbst