Rotes Band an der Straßenlaterne: Dieses unscheinbare Zeichen sollten Autofahrer kennen

wird.

Das ist für Fußgänger zunächst nur eine Information.

Für jemanden, der sein Fahrzeug dort abstellt, kann sie jedoch wesentlich interessanter sein.

Denn die Straßenverkehrsregeln unterscheiden bei der Beleuchtung haltender beziehungsweise parkender Fahrzeuge unter anderem danach, ob das Fahrzeug innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften steht und ob es durch die vorhandene Straßenbeleuchtung ausreichend sichtbar ist.

Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen abgestellte Fahrzeuge nicht in jeder Situation die ganze Nacht mit eigener Beleuchtung stehen.

Eine ausreichende Straßenbeleuchtung kann dafür sorgen, dass zusätzliche Fahrzeugbeleuchtung nicht notwendig ist.

Doch genau hier entsteht das Problem