Kassenbon notwendig. Die genaue Vorgehensweise kann allerdings vom Hersteller oder Händler abhängen.
Deshalb sollte man auch hier die konkreten Hinweise des Rückrufs beachten.
Ich würde das Produkt bis zur Rückgabe geschlossen in der Originalverpackung lassen.
Dadurch bleiben alle Kennzeichnungen erhalten und man kann im Geschäft leichter nachvollziehen, um welche Charge es sich handelt.
Wer die Verpackung bereits geöffnet hat, sollte sie trotzdem nicht weiterverwenden, wenn sie eindeutig vom Rückruf betroffen ist.
Und wenn ich das Produkt bereits gegessen habe?
Auch diese Frage beschäftigt viele Menschen unmittelbar nach einer Rückrufmeldung.
Wer