Vom Verzehr wird dringend abgeraten: Rückruf eines beliebten Kühlprodukts sorgt für Aufmerksamkeit

das Produkt bereits gegessen hat und keinerlei Beschwerden hat, sollte zunächst nicht automatisch vom Schlimmsten ausgehen.

Bei einem Rückruf wegen möglicher Fremdkörper besteht schließlich nicht bei jeder einzelnen Packung zwangsläufig ein Problem.

Treten jedoch nach dem Verzehr ungewöhnliche Beschwerden auf oder besteht der konkrete Verdacht, einen Fremdkörper verschluckt zu haben, sollte das medizinisch abgeklärt werden.

Besonders beiSchmerzen im Mund- oder Rachenbereich, Schluckbeschwerden oder anderen auffälligen Symptomen sollte man nicht einfach abwarten.

Die Verpackung des Produkts würde ich in diesem Fall aufbewahren.

Chargennummer und Produktdaten können später wichtig sein.

Warum Rückrufe