sichtbarem Schimmel gibt es für mich keine Diskussion: weg damit. Dasselbe gilt bei einer beschädigten oder auffälligen Verpackung sowie bei deutlich ungewöhnlichem Geruch oder Geschmack.
Auch ungewöhnliche Verfärbungen sollte man ernst nehmen.
Und noch etwas: Wenn man beim Öffnen bereits ein ungutes Gefühl hat und das Produkt offensichtlich anders aussieht als normalerweise, muss man nicht versuchen, ein paar Cent zu retten.
Lebensmittelverschwendung zu vermeiden ist sinnvoll. Verdächtige Lebensmittel auf Biegen und Brechen essen zu wollen, dagegen nicht.
Der vernünftige Mittelweg ist entscheidend.
Kann man älteren Joghurt einfach zum Backen verwenden?