Der Bund kann gegen ein Land vorgehen, wenn seine bundesstaatlichen Pflichten nicht erfüllt werden. Allein schon, dass Merz dieses Szenario nun öffentlich anklingen lässt, ist ein Novum.
Gerade weil dieses Mittel noch nie angewendet wurde, wirkt es schnell wie eine Drohung aus einem anderen politischen Zeitalter. Und doch zeigt die aktuelle Debatte, dass aus einem verstaubt wirkenden Verfassungsartikel plötzlich ein real diskutiertes Druckmittel werden kann. Aber wie weit würde ein solcher Eingriff tatsächlich reichen? Genau dort wird es besonders spannend. Als Nächstes geht es um die Frage, was derBund dannüberhaupt