tun dürfte.
Wie weit der Bund wirklich gehen könnte
Der Mechanismus ist klar umrissen: Mit Zustimmung des Bundesrats und absoluter Mehrheit könnten Zwangsmaßnahmen gegen ein Bundesland beschlossen werden, wenn Bundesrecht missachtet wird. Die Bundesregierung oder ein Beauftragter bekämen dann ein Weisungsrecht gegenüber den Ländern und ihren Behörden. Schon dieser Punkt zeigt, wie tief ein solcher Eingriff in den Föderalismus reichen würde.
Gleichzeitig ist die Vorstellung einer vollständigen Ausschaltung einer Landesregierung zu Pauschal. Der Eingriff wäre an konkrete Bereiche gebunden, in denen Bundesrecht verletzt wird. Genau deshalb liegtder politische Reizdieser Debatte